Vermietung-Regeln

Erfahren Sie mehr über unsere Vermietungsregeln für Hüpfburgen und Eventmodule. Wir legen großen Wert darauf, dass Ihre Veranstaltung reibungslos und sicher abläuft.

 

  1. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises oder internationalen Reisepass mit gütiger Aufenthaltserlaubnis.

     

  2. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.

    Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind.

     

  3. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.

     

  4. Schäden an der Hüpfburg werden Pauschal mit 300 Euro berechnet. Kommt es zu einem Total Ausfall oder Zerstörung der Hüpfburg kommt der Mieter für die Instandsetzung oder dem Wiederbeschaffungswert im vollem Umfang auf.

     

  5. Werden Hüpfburgen bei Verschmutzung, Durchnässung des Moduls zurückgegeben, so muss der Mieter anstehende Reinigungspauschale von 100 € übernehmen.

     

  6. Bei Selbstabholung gelten folgende Regelungen. Der Mieter haftet für die komplette, angemietete Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter Hüpfburgverleih Imkerei Jung übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.

     

  7. Der Vermieter übernimmt nur dann volle Haftung wenn der Mieter das komplett Paket gebucht hat, (Lieferung/Aufbau/Abbau/ Abholung/ Betreuung).

     

  8. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritten überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.

     

  9. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.

     

  10. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

 

  1. Bei der Vermietung von Kinderattraktionen (Hüpfburgen etc.) übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.

 

  1. .Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Dienstleistung nicht den Witterungen ausgesetzt ist. Bei Veranstaltungen im Freien müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.

     

  2. Sollte ein Gerät verschmutzt zurückgegeben werden, erhebt Hüpfburgverleih Imkerei Jung eine Reinigungspauschale von 20,00 €, die in Rechnung gestellt wird. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit

     

  3. Die Nutzungsbedingung ist Bestandteils des Vertrages.

     

  4. Nach Benutzung und vor dem Abbau ist die Hüpfburg besenrein wieder einzupacken. Wir empfehlen dafür einen normalen Haushaltsstaubsauger. Sollte doch schmutzig sein werden wir den Aufwand in Rechnung gestellt.

Sicherheit geht vor

Die Sicherheit der Kinder steht bei uns an erster Stelle. Bitte beachten Sie unsere Sicherheitsregeln, die Ihnen vor der Vermietung mitgeteilt werden. Unsere Hüpfburgen und Eventmodule werden regelmäßig gewartet und geprüft, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

Reservierung und Zahlung

Um eine reibungslose Vermietung zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, frühzeitig zu reservieren. Kontaktieren Sie uns für Verfügbarkeit und Preise. Wir akzeptieren verschiedene Zahlungsmethoden, um Ihnen die Abwicklung so einfach wie möglich zu machen.

Kontaktieren Sie uns für Ihre nächste Veranstaltung!

Wir freuen uns darauf, Ihre Veranstaltung unvergesslich zu machen.